Informationen
22. Mai 2014 Wahlkampf im Endspurt und wie sich die CDU zum Thema Gewerbegebiet in Oberschelden positioniert
Ein Flyer, welcher u.a. an die Haushalte von Oberschelder Bürgerinnen und Bürgern ging, stammt von der Stadtratskandidatin der CDU für den Wahlbezirk 24, Frau Gabriele Stinner. Unter dem Oberpunkt „Meine Ziele“ wird von Frau Stinner folgendes formuliert: „Behutsamer Ausbau des Gewerbeflächenangebotes und Erhalt der Landschaftsschutzgebiete (hier: Lurzenbach-Oberschelden)...“
Diese Aussage suggeriert unserer Meinung nach den Bürgerinnen und Bürgern eine Abkehr der allseits bekannten Haltung der CDU Fraktion Siegen, ein Gewerbegebiet Oberschelden-Seelbach weiter zu beplanen. Dem ist jedoch natürlich nicht so!
In einem Gespräch mit Frau Stinner, beteuerte diese gegenüber der BI Oberschelden macht mobil, dass Sie lediglich klarstellen wollte, dass das Naherholungsgebiet Lurzenbach von den Gewerbegebietsplanungen ausgeklammert würde und es hierfür auch keine Mehrheiten im Siegener Rat geben würde. Auf unseren Hinweis, dass dies ja schon im Rat am 06.04.2005 beschlossen wurde (siehe Beschluesse 261/2005 - Rat Mi, 06.04.2005 16:00 Uhr) erwiderte Frau Stinner, dass Sie jedoch oft die Meinung wahrgenommen hätte, dass eine Ausweitung der Gewerbegebietsplanungen nach einer Erschließung der Buschelde auf die Lurzenbach wahrscheinlich wäre. Und nur diesen populistischen Äußerungen wollte Sie sich als Kandidatin entgegenstellen.
Wir meinen, dass der Eindruck bestehen bleibt, dass hier mit einer zwar richtigen Aussage den Bürgerinnen und Bürgern etwas falsches suggeriert wird.
29. August 2013 Katrin Göring-Eckardt und Dr. Peter Neuhaus besuchen im Rahmen des Bundestagswahlkampfes die Buschelde
Katrin Göring-Eckardt (Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl von Bündnis 90 / die Grünen) und Dr. Peter Neuhaus (Direktkanditat für den Kreis Siegen-Wittgenstein von Bündnis 90 / die Grünen) kommen am 29.08.2013 um 12.15 Uhr auf die Buschelde ( Zopf's Hütte ) und sprechen zu den Themen Flächenverbrauch sowie Gewerbe- und Verkehrspolitik. Nutzt die Chance, kommt vorbei und sprecht persönlich mit den Kandidaten.
Juni 2013 Die Stadt Siegen will Antrag auf einen Autobahnanschluss für das geplante Gewerbegebiet Oberschelden/Seelbach stellen
Mit ihrer Vorlage auf „Errichtung einer Anschlussstelle an der BAB 45 im Bereich der Raststätte Siegerland-Ost“ Vorlage 1881-2013 plant die Stadt Siegen einen Antrag beim Bundesministerium für die „Vorzugsvariante“ einer Anschlussstelle für das geplante Gewerbegebiet Oberschelden/Seelbach zu stellen (die Vorlage ist im Ratsinformationssystem der Stadt Siegen einzusehen). Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 die Vorlage zur Kenntnis vorgelegt bekommen. Das heißt, es gab nichts zu entscheiden! Die BI Oberschelden macht mobil war mit einigen Unterstützern im Ausschuss auf der Zuschauertribüne. Im Vorfeld der Sitzung haben wir eine Pressemitteilung veröffentlicht, die rechtzeitig Montag, den 3. Juni 2013 in der Siegener Zeitung und Samstag, den 1. Juni 2013 in der Westfälischen Rundschau gedruckt wurde.
26. März 2011 Volkmar Klein MdB antwortet mit einer Pressemitteilung
Volkmar Klein geht in seiner Pressemitteilung nicht auf die Fakten ein, die wir aus dem Schreiben von Staatssekretär Ferlemann zitiert haben. Stattdessen werden wieder die altbewährten Argumente für die Planungen des Gewerbegebietes bedient.
Wir haben Herrn Volkmar Klein zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit unseren Argumenten aufgefordert und warten gespannt auf eine Antwort.
20. März 2011 Antwortschreiben von Staatssekretär Enak Ferlemann erhalten
Die Antwort aus dem Verkehrsministerium ist eindeutig!
Es gibt lediglich eine Zusage zur Prüfung des Vorschlages der Stadt Siegen. Wir haben hierzu eine Pressemitteilung geschrieben, um der Aussage, die Volkmar Klein (MdB) in der Ausgabe „Berlin Aktuell, 5. Ausgabe“ wiedergegeben hat, entschieden zu widersprechen.
16. März 2011 Keine Zustimmung des Bundes zu einem Autobahnanschluss an die A45 über die Raststätte Siegerland
Aktuell wird in der Presse, wie auch durch Herrn Volkmar Klein CDU (MdB) behauptet, dass das Bundesverkehrsministerium einem Autobahnanschluss an die A45 zugestimmt hätte. Dies entspricht nicht den Tatsachen! Der Staatssekretär Herr Ferlemann hat lediglich die Prüfung dieser Variante zugesagt. Dies geht aus einer von Bündnis 90/ Die Grünen an den Bund gestellten „Kleinen Anfrage“ hervor.
Wir haben ebenfalls eine Anfrage an den Staatssekretär Enak Ferlemann formuliert aber bisher noch keine Antwort erhalten.
21. November 2010 Einwendungsfrist endet diese Woche!
Noch bis kommenden Mittwoch können die Pläne zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen im Rathaus Weidenau eingesehen werden! Alle Einwendungen von Bürgern müssen bis zu diesem Zeitpunkt entgegengenommen werden.
Wir haben aus diesem Anlass heute eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Wenn Sie weitere Informationen haben möchten, schicken Sie uns eine e-mail an: oberscheldenmachtmobil@t-online.de
08. Oktober 2010 Die 2. Bürgerbeteiligung mit Offenlegung des Flächennutzungsplanes
Die Stadt Siegen wird in den nächsten Tagen die Pläne des Flächennutzungsplanes offenlegen. Achten Sie hier auf die Mitteilungen in der Tagespresse. Wichtig ist, dass viele Einwendungen bei der Stadt Siegen eingehen! Nutzen Sie die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung.
Unter dem Link finden Sie die Einwendung, welche wir als Bürgerinitiative der Stadt zugesandt haben.
Die Stadt Siegen versucht die Planungen für das Gewerbegebiet Oberschelden / Seelbach im Eilverfahren noch vor der Sommerpause durch den Rat zu bringen
Wir haben ein Papier vorbereitet, wo wir auf Fehler und Falschaussagen in der Verwaltungsvorlage der Stadt hinweisen. Dieses Papier werden wir allen an der Entscheidung Beteiligten zukommen lassen.
06.06.2010 Lärmschutzwall an der A 45 ???
Es machen Gerüchte von einem Lärmschutzwall entlang der A 45 im Zusammenhang mit einem 6spurigen Ausbau der A 45 die Runde. Im Bundesverkehrswegeplan gibt es für diese Behauptung keinerlei Grundlage! Ein Ausbau der A 45 ist nachweislich offiziell nicht geplant. Wir haben nichts gegen eine moderne Lärmschutzwand entlang der A 45, aber die Aufschüttung eines Erdwalls diesen Ausmaßes ist doch sehr fragwürdig.
Kommunalwahl am 30.08.2009
Fakten, die Sie vor der Wahl kennen sollten:
Das Umweltministerium NRW fordert schon seit langem, den Flächenverbrauch deutlich zu senken. Neue Forschungsergebnisse mahnen bezüglich des Flächenverbrauchs zur Vorsicht. Vor allem Gebiete in Außenlagen (wie z.B. die Buschelde) könnten für die Kommunen zur Kostenfalle werden. Vgl. LANUV Flächen schützen statt verbrauchen S 6-7, 11
Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung für Siegen zeigen eindeutig, dass die Einwohnerzahlen zurückgehen. Dies liegt nicht an fehlenden Gewerbeflächen, sondern ist ein allgemeiner Trend.
Die Buschelde stellt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche dar. Laut einer Pressemeldung hat „ ...die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Nordrhein-Westfalen [...] von 1998 bis 2008 um 684 km² abgenommen“ www.agrar.de
Die Buschelde liegt im zentralen Blickfeld der Lurzenbach. Sie ist von jedem Punkt der Lurzenbach einsehbar. Durch eine Bebauung der Buschelde würde das Naherholungsgebiet deutlich abgewertet.
Ein Gewerbegebiet Oberschelden mit Autobahnanschluss - wie es CDU und SPD fordern - würde zwangsläufig zu einer stark erhöhten Verkehrsbelastung führen. Hinzu kämen eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Bodenverdichtung, nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserregeneration durch Versiegelung sowie nachteilige Veränderung des Kleinklimas.
Ein Autobahnanschluss wird – wenn überhaupt – nur in Verbindung mit der L565neu genehmigt.
Der Giebelwald ist als FFH-Gebiet verzeichnet. Die Buschelde bildet gemeinsam mit der Lurzenbach den wichtigen Randbereich dieses Schutzgebietes.
In NRW sind bereits heute 42% der Pflanzenarten, 50% der Säugetiere und 53% der Vogelarten gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Die Buschelde ist Teil einer Biotopverbundfläche und hat vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW den Status „besondere Bedeutung“ erhalten.
Unsere Aufgabe ist es, die hochwertige Landschaft um Oberschelden für uns und kommende Generationen zu erhalten.
Deshalb fordern wir:
Kein Gewerbegebiet in Oberschelden!
Sie haben am 30. August die Wahl!
Informationen im Rahmen unserer 15 Fragen an die Stadt Siegen im Juli 2009
Die geplante L565n stellt eindeutig einen Autobahnzubringer an die A45 dar. Sie bringt die notwendige Fernverkehrsrelevanz für die Genehmigung des zusätzlichen Anschlusses, der wiederum für das Gewerbegebiet benötigt wird. Freudenberg braucht diese Ortsumgehung nicht, da die Ortsdurchfahrt Freudenberg dadurch nur geringfügig entlastet würde.
In einem Schreiben vom 29.05.2007 wird gegenüber unserer Bürgerbewegung bekräftigt, dass die CDU „... zu ihrem Wort ohne Autobahnanschluss kein Gewerbegebiet “ steht und die SPD beteuert, „... dass keineswegs die Rede davon sein kann, dass von einer Anbindung des Gewerbegebietes an die Autobahn abgerückt worden sei.“
Das Umweltministerium NRW fordert schon seit langem, den Flächenverbrauch deutlich zu senken. „Der Rat für nachhaltige Entwicklung hat – bezogen auf ganz Deutschland – bis zum Jahr 2020 eine Reduzierung des Flächenverbrauchs von derzeit etwa 110 ha auf 30 ha täglich gefordert. Für Nordrhein-Westfalen würde dies eine Reduzierung auf ca. 5–7 ha pro Tag bedeuten.“ LANUV Flächen schützen statt verbrauchen S. 6 – 7
Fläche ist ein unvermehrbares Gut und muss geschützt werden. Daher wurde im Mai 2006 von Umweltminister Uhlenberg die Allianz für die Fläche ins Leben gerufen. Mitglieder sind u.a.
das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW,
das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW,
der Städte- und Gemeindebund NRW e.V.,
der Landkreistag NRW,
die Landwirtschaftskammer NRW und
die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW e.V.
Der Schutz wertvoller oder empfindlicher Freiräume und Böden, sowie die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für den Wert unzersiedelter Landschaften und unversiegelter Böden wurden als Ziele formuliert .www.allianz-fuer-die-flaeche.de
Die Wiedernutzung industrieller Brachflächen, eine Innenverdichtung durch ein effizientes Baulückenmanagement sowie die Entsiegelung von Flächen werden vom LANUV als wichtige Maßnahmen genannt.
Die Buschelde wird derzeit zur Heugewinnung und als Weidefläche genutzt. Laut einer Pressemeldung hat „ ...die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Nordrhein-Westfalen [...] von 1998 bis 2008 um 684 km² abgenommen“ www.agrar.de
Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung für Siegen zeigen eindeutig, dass die Einwohnerzahlen zurückgehen. Dies liegt nicht an fehlenden Gewerbeflächen, sondern ist ein allgemeiner Trend. Neue Forschungsergebnisse mahnen bezüglich des Flächenverbrauchs zur Vorsicht. Vor allem Gebiete in Außenlagen könnten für die Kommunen zur Kostenfalle werden. Vgl. LANUV Flächen schützen statt verbrauchen S. 11
Das geplante Gewerbegebiet ist von dem Neubaugebiet „Im Boden“ gut einsehbar. Das bedeutet, dass die neuen Hauseigentümer statt dem erwarteten naturnahen Panorama einen direkten Ausblick auf ein Gewerbegebiet hätten.
Die Haubergsgenossenschaften Oberschelden und Heisberg haben beschlossen weder Flächen zu tauschen noch zu verkaufen. Dieser Beschluss ist weiterhin gültig. Die Haubergsgenossenschaften halten allein über 50% der Fläche des Plangebietes.
Die Buschelde liegt im zentralen Blickfeld des Naherholungsgebietes Lurzenbach. Sie ist von jedem Punkt der Lurzenbach einsehbar. Durch eine Bebauung der Buschelde würde das Naherholungsgebiet deutlich an Attraktivität verlieren. Gebiete in denen sich Menschen erholen und die Natur genießen können werden immer weniger und immer kleiner. Aktuell gibt es nur noch drei unzerschnittene Landschaftsräume in NRW (im Rothaargebierge und in Ost-Westfalen), die größer sind als 100 km². Vgl.: LANUV: Flächen schützen statt verbrauchen S.9
Die Buschelde ist Teil der Biotopverbundfläche VB-A-5113-012 der Stufe 2 und hat vom LANUV NRW den Status „besondere Bedeutung“ erhalten.
Solche Biotopverbundflächen sind auf europäischer Ebene bedeutsam.
Der Giebelwald ist als FFH-Gebiet verzeichnet. Die Buschelde bildet gemeinsam mit der Lurzenbach den wichtigen Randbereich dieses Schutzgebietes. Raubvögel jagen überwiegend auf freien Wiesenflächen. Die Buschelde bietet optimale Jagdbedingungen auch für größere Raubvögel (Rotmilan, Eulen ...).
In NRW sind bereits heute 42% der Pflanzenarten, 50% der Säugetiere und 53% der Vogelarten gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Vgl.: LANUV: a.a.O. S. 9 – 10 Der Artenschutz ist eine gesetzliche Aufgabe (vgl. § 39 Bundesnaturschutzgesetz, § 63 des Landschaftsgesetzes NRW) und daher müssen artenschutzrechtliche Belange bei der Erstellung des Umweltgutachtens gewissenhaft geprüft werden.
Das von der Stadt Siegen im Jahr 2007 beauftragte Planungsbüro Bosch & Partner empfiehlt in seinem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 356 „Gewerbe- und Industriepark Oberschelden / Seelbach“ , das ausgewiesene Gewerbegebiet deutlich zu verringern, um „Habitate planungsrelevanter streng geschützter Tierarten“ unbeeinflusst zu lassen. Homepage von Bosch&Partner
Der Kreis Siegen-Wittgenstein wirbt mit seiner schönen Landschaft um Touristen. Oberhalb der Buschelde führt die 4. Etappe des Jakob-Pilgerweges (Marburg-Köln) vorbei. Der Pilgerweg wird vom Landschaftsverband Rheinland sowohl für Wanderer als auch für Radfahrer beworben. In einer Pressemeldung im Mitteilungsblatt Overath vom 6.12.2007 heißt es zu diesem Weg: „ ... Die Strecke von Marburg über Siegen nach Köln, wird bereits sehr gut angenommen.“
22.09.2008
Bundesverkehrsministerium: Kein Autobahnanschluss zwischen Freudenberg und Siegen geplant
Das Bundesverkehrsministerium bestätigte uns auf unsere Anfrage: „...es liegt bislang noch kein Antrag des Landes NRW für eine neue Anschlussstelle an der A 45 zwischen der AS Siegen und der AS Freudenberg vor. Insofern besteht seitens des Bundes derzeit kein Entscheidungsbedarf.“
18.09.2008
Treffen der IHK Siegen mit Vertretern aus dem Siegener und Freudenberger Rat
Am 18. September 2008 hatte die IHK Siegen zu einem Gespräch mit den Bürgermeistern und den Fraktionen der Städte Freudenberg und Siegen mit dem Staatssekretär Ekhard Maatz geladen.
In der Pressemitteilung der IHK Siegen heißt es hierzu, ein zusätzlicher Autobahnanschluss zwischen Freudenberg und Siegen sei „genehmigungsfähig“. Verschwiegen wird hier die freundliche Unverbindlichkeit, mit welcher Herr Maatz diese Aussage getätigt hat. Wie von Teilnehmern der Gesprächsrunde bestätigt, hat der Staatssekretär zu Beginn seiner Ausführungen von einem Genehmigungsverfahren von 10-15 Jahren gesprochen und gleichzeitigt einschränkend betont, man wolle mit dem Autobahnanschluss keinen Präzedenzfall für andere Gemeinden schaffen.
Wir haben gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Nein zur L565-neu – Ja zu Mensch, Natur und Landschaft“ eine Presseerklärung hierzu veröffentlicht.
April 2008
Heisberger Haubergsgenossenschaft beschließt, keine Flächen für die L565-neu und für das Gewerbegebiet Oberschelden zu verkaufen
Die Waldgenossen haben in Ihrer Sitzung in der zweiten Aprilwoche eindeutig gegen einen Verkauf von Flächen gestimmt. Sie werden weder für die L565-neu noch für das Gewerbegebiet Oberschelden Flächen an die Stadt Freudenberg bzw. die Stadt Siegen veräußern. Letztes Jahr hatten bereits die Oberschelder Haubergsgenossen entschieden, weder Flächen zu verkaufen noch zu tauschen. Nun verringert sich die mögliche Fläche des Gewerbegebietes Oberschelden erneut und reduziert sich auf die Wiesenflächen der Buschelde. Diese liegen jedoch innerhalb der Biotopverbundfläche VB-A-5113-012 mit dem Status „besondere Bedeutung“ . Biotopverbundflächen bekommen in der EU eine zunehmende Bedeutung. Zudem sind die vielen kleinen Grundstücke noch überwiegend in Privatbesitz.
Düsseldorf, 19.03.2008
Pressemitteilung: Landesregierung verständigt sich mit Wirtschaft auf Allianz zur Altlastensanierung
„Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat auf Vorschlag von Umweltminister Eckhard Uhlenberg beschlossen, die bundesweit einzigartige freiwillige Kooperationsvereinbarung mit der Wirtschaft zur Finanzierung der Aufgaben des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) fortzusetzen, die Ende 2006 ausgelaufen ist. Der Umweltminister wird im April mit Vertretern der Wirtschaft die neue Vereinbarung unterzeichnen, auf die er sich mit der Industrie nach langwierigen Verhandlungen verständigt hat. Damit können auch zukünftig vom AAV Flächen saniert werden, für die kein Verursacher mehr herangezogen werden kann, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit.
Der Kooperationsvertrag läuft über
fünf Jahre und hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro. Das
Land und die Wirtschaft zahlen pro Jahr zwei Millionen an den AAV.
Aus Mitteln der Abwasserabgabe erfolgt zusätzlich eine
zweckgebundene Projektförderung von bis zu drei Millionen Euro
pro Jahr, mit der Maßnahmen speziell zum Schutz des
Grundwassers finanziert werden. Zusätzlich beteiligen sich noch
die Kommunen mit jährlich 500.000 Euro an der Finanzierung des
AAV....“
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse080319.php
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 356 „Gewerbe- und Industriepark Oberschelden / Seelbach“
Auf der Internetseite der Firma Bosch und Partner ist dazu Folgendes zu lesen:
„Im August 2007 hat der Fachbereich „Städtebau, Umwelt, Verkehr“ der Stadt Siegen die Bosch&Partner GmbH beauftragt, einen Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr 356 „Gewerbe- und Industriepark Oberschelden / Seelbach“ zu erstellen. Besonders problematisch ist die verkehrliche Anbindung des geplanten Gewerbe- und Industrieparks an das übergeordnete Straßennetz. Deshalb wird als integrativer Bestandteil des Umweltberichtes untersucht, welche Auswirkungen die prognostizierte Ziel- und Quellverkehre des Gewerbegebietes auf die Kfz-Belegungszahlen des betroffenen regionalen Straßennetzes verursachen und inwiefern Beeinträchtigungen für die Anwohner zu erwarten sind. Zudem wird innerhalb einer Immissionszone von 150m beidseitig der relevanten Hauptverkehrsstraßen betrachtet, in welchem Ausmaß negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen entstehen können. Ein wesentliches Ergebnis des Umweltberichtes ist die Empfehlung einer deutlichen Verkleinerung der Gewerbegebietsausweisung in den gegenüber möglichen Beeinträchtigungen besonders empfindlichen Bereichen. Begründet wird diese Reduzierung der Flächeninanspruchnahme insbesondere durch den ebenfalls in den Umweltbericht integrierten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Habitate planungsrelevanter streng geschützter Tierarten bleiben somit weitgehend von der Planung unbeeinflusst. Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen können unter Berücksichtigung der Ziele der Landschaftsplanung in enger Abstimmung mit den zuständigen Landschaftsbehörden ausgeglichen werden.“
2. Bürgerbeteiligung vom 21.01.2008 bis 03.03.2008
Die Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass durch den Landschaftsplan Siegen, der durch die Kreisverwaltung als Untere Landschaftsbehörde erarbeitet wird, keine Gewerbegebietsplanungen vorbereitet oder beschlossen werden. Planungsträger für Gewerbe- und Industriegebietsflächen ist im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ausschließlich die Stadt Siegen.
Wir regen daher an, Bedenken bezüglich des geplanten Industrie- und Gewerbegebietes Oberschelden direkt an die Stadt Siegen zu schicken.
Unsere Argumente:
Gefährdung des viel genutzten Naherholungsgebietes Buschelde / Lurzenbach
Gefährdung des Quellgebietes Buschelde
Verlust wertvoller Fläche (die Buschelde ist Teil der Biotopverbundfläche VB-A-5113-012 „besondere Bedeutung“)
Die Buschelde steht als Biotopverbundfläche in direkter Wechselwirkung mit dem FFH-Gebiet Giebelwald und muss geschützt werden!
Fehlende Rechtfertigung für die angeführten 120 ha Bedarfsfläche
Nutzung von Industriebrachen statt unnötigem Flächenverbrauch
Keine Zersiedelung der Landschaft
Beachtung des Artenschutzes: Ringelnatter, Feldhase, Milan, ...
Verlust der Attraktivität für Oberschelden als familienfreundlicher Ort
Ohne Autobahnanschluss kein Gewerbegebiet! Es darf nicht zu einer Verkehrsführung durch die Ortschaften kommen!
Berücksichtigung des Landschaftsschutzes (das geplante Gewerbegebiet liegt in exponierter Lage und ist somit weithin sichtbar)
Abnahme der Lebensqualität in Oberschelden durch Lärm und Abgase
Verlust von landwirtschaftlicher Fläche
Die Wiesenflächen der Buschelde bewahren Oberschelden vor Überschwemmungen nach starken Regenfällen und müssen unbedingt erhalten bleiben.
16.11.2007
Am 09.Mai 2006 ist in Neuss die Allianz für die Fläche ins Leben gerufen worden. Sie hat sich den verantwortungsbewußten Umgang mit der Fläche zum Ziel gesetzt.
(ddp-nrw) „Die Umweltminister von Bund und Ländern haben sich auf eine deutliche Verringerung des Flächenverbrauchs in den nächsten Jahren verständigt. Dazu soll die tägliche Versiegelung von bundesweit derzeit rund 115 Hektar bis 2020 um rund drei Viertel auf dann 30 Hektar sinken. Das beschloss die Umweltministerkonferenz (UMK) am Freitag in Nettetal.“
05.11.2007
Wir haben beim
LANUV nachgefragt welche genauen Ausmaße die
Biotopverbundfläche VB-A-5113-012 habe in der sich die
Lurzenbach befindet. In der Begründung zur Herausnahme der
Lurzenbach war diese Tatsache einer der aufgeführten Gründe.
Nun konnten wir aber anhand der uns zugesandten Karten
feststellen, dass - wie bereits vermutet - auch die Wiesenflächen
der Buschelde eindeutig innerhalb dieser Biotopverbundfläche
liegen !!! Die Biotopverbundfläche wurde der Stufe II (besondere
Bedeutung) zugeordnet.
Aus den Unterlagen des LANUV :
"Gebietsbeschreibung:
...Am nördlichen Rand
des Giebelwaldes liegen auf vorwiegend ostexponierten Hängen die
Rodungsinseln der Dörfer Heisberg und Oberschelden. Diese
kleinteiligen, durch Feldwege und Gehölze stark gegliederten
Acker- und Grünflächen stehen seit alters her in engem
räumlichen und funktionalen Kontakt zu den angrenzenden
Niederwäldern und charakterisieren die Randbereiche des
Giebelwaldes...."
Schutzziel:
Erhaltung des
historisch gewachsenen Nutzungsmosaiks aus Niederwäldern mit
eingelagerten Quellsiepen, aufgegebenen und randlich angrenzenden,
kleinteiligen landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Entwicklungsziel:
Entwicklung eines Nutzungskonzeptes,
das den kulturhistorischen Besonderheiten des Giebelwaldes Rechnung
trägt und neben der allgemeinen Erhaltung der Laubwaldstandorte
auch die Bewahrung der Biederwald- und Haubergsnutzung beinhaltet /
Förderung"
06.08.2007
Wir haben eine Eingabe an den Petitionsausschuss im Düsseldorfer Landtag formuliert in der wir den zugrunde gelegten Flächenbedarf von 120 ha anzweifeln. Unsere Petition wird in nächster Zeit bearbeitet.
13.07.2007
Bündnis 90 / Die Grünen Siegen hat uns Informationen zum formellen Verfahren und Enteignungsmöglichkeiten zum geplanten Gewerbegebiet Seelbach/ Oberschelden zugeschickt.
14.06.2007
In
der Regionalratssitzung vom 14.06.2007 wurde laut
Einzelvorlage
7-13 beschlossen, die Lurzenbach aus
dem GIB herauszunehmen und als „Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereich“ verbunden mit der Freiraumfunktion „Bereich
für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung“ darzustellen.
Im Protokoll ist zu lesen, dass die „gesamte Fläche [...] in der VB-A-5113-016 (Stufe II, Flächen von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund)“ liegt.
Als voraussichtliche Umweltauswirkungen bei einer Bebauung der Lurzenbach werden u.a. starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Versiegelung, Bodenverdichtung und sonstige Veränderungen des Bodengefüges sowie nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserregeneration durch Versiegelung und Veränderung des Bodengefüges und nachteilige Veränderung des Kleinklimas im überplanten Bereich genannt.
In der Zusammenfassung zur Begründung der Herausnahme der Lurzenbach aus dem GIB steht:
„...Der Bereich ist jedoch aufgrund seiner Ausstattung und der Erholungseignung im Landschaftsplanentwurf bereits als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen worden. Verdrängt werden überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen (der Anteil des landwirtschaftlich genutzten Freiraums im Stadtgebiet Siegen liegt nur bei ca. 14%) und Erholungsbereiche. Darüber hinaus führt die Realisierung des GIB zu einer starken Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da der Bereich von Norden, Osten und Süden gut einsehbar ist.“
13.06.2007
Wir haben Kontakt zu der Bürgerinitiative gegen die geplante „Ortsumgehung Freudenberg “ aufgenommen. Ein Blick auf die Homepage www.nein-zur-l565-neu.de lohnt sich.
26.04.2007
Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf unsere Anfrage nach dem zusätzlichen Autobahnanschluss „Lindenberg“ an die BAB 45:
„ Die Planungen einer Landesstraße L565 unterliegen der Planungshoheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel dieser Planungen ist nach Auskunft des Landesbetriebes NRW, eine leistungsfähige Fortführung der L 282/L280 aus Rheinland-Pfalz zu schaffen und den Luftkurort Freudenberg vom Durchgangsverkehr – z.B. zur AS Freudenberg im Zuge der A 45- zu entlasten.
Aus Sicht des Bundes kann einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anlage einer neuen AS an der BAB A 45 zwischen den Anschlussstellen Freudenberg und Siegen dann zugestimmt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese AS eine Fernverkehrsrelevanz aufweist und wenn die straßenverkehrstechnischen Anforderungen erfüllt werden.
Nach Mitteilung der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen befinden sich die Planungen für eine Neuführung der L565 noch in einem sehr frühen Stadium. Erst mit Vorliegen belastbarer Verkehrsuntersuchungen stellt sich die Frage einer neuen Anschlussstelle zwischen Freudenberg und Siegen.“
25.04.2007
Antwort der Bezirksregierung Arnsberg auf unsere Anfrage bezüglich der Herausnahme der Lurzenbach aus dem Planungsgebiet:
„Der rechtsverbindliche Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen stellt derzeit im Bereich "Oberschelden-Lurzenbach" einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Im Rahmen der Fortschreibung dieses Teilabschnitts regte die Stadt Siegen an, den Bereich "Martinshardt" im Leimbachtal (gegenüber dem Leimbachstadion) anstatt des Bereichs "Lurzenbach" als GIB darzustellen. Die Bezirksregierung hält diesen Flächentausch für sinnvoll und wird dem Regionalrat vorschlagen, den Bereich "Lurzenbach" südwestlich der L 907 wieder als Freiraum darzustellen. In seiner Sitzung am 14.06.2007 wird der Regionalrat Arnsberg entscheiden, ob er dem Vorschlag der Bezirksregierung folgt und dem oben geschilderten Flächentausch zustimmt. Nach dem Beschluss des Regionalrates muss das Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde die Fortschreibung genehmigen. Nach Bekanntmachung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der neue Plan verbindlich.“